Wir verfügen über zwei Minibusse (Ford Transit Custom / 9-Sitzer), die gemietet werden können.

Hinweise zur Benutzung des Minibusses

Der Mietvertrag beinhaltet die Anmietung eines Ford Transit (9-Sitzer) zur Eigennutzung; eine Weitervermietung und / oder kommerzielle Nutzung sind ausgeschlossen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Personentransporte gegen Bezahlung (Taxifahrten) nicht gestattet sind. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Als Fahrtgebiet zulässig ist Belgien und das europäische Ausland.

Es dürfen nicht mehr Personen als zugelassen (8+ Fahrer) transportiert werden.

Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden; Haustiere sind nach Absprache erlaubt.

Zuwiderhandlung wird mit 200 € in Rechnung gestellt. Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.

Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 21 Jahre. Mieter und Fahrer sind im Mietvertrag zu benennen. Es ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3, Klasse B bzw. Klasse C1 sowie der Personalausweis vorzulegen. Die Fahrerlaubnis muss seit mindestens einem Jahr gültig sein.

Alle Anmietungen basieren auf einem 24-Stunden-Rhythmus vom Zeitpunkt der Anmietung mit einer Mindestmietdauer von einem Tag.

Die Benutzungsgebühr beträgt 75 € pro Tag (für Vereine und Schulen 65 € pro Tag).

Nach schriftlicher Bestätigung der Reservierung wird der Mietpreis wie folgt fällig:

  • 30 % (mind. 1 Tagesmiete)      sofort;
  • 70 %     4 Wochen vor Mietbeginn per Überweisung.      
  • Kaution in Höhe von 500 € spätestens   2 Wochen vor Mietbeginn per Überweisung

Bankverbindung:  Jugendtreff Inside VoG          IBAN:    BE28 7311 1963 4620    / BIC: KREDBEBB

Im Mietpreis sind 200 gefahren Km pro berechnetem Tag enthalten; Mehrkilometer werden mit 0,10 € pro Km berechnet.

Stornokosten: bei Annullierung des Vertrages werden 10 % des Mietpreises einbehalten.

Der Bus ist vollgetankt. Der verbrauchte Dieselkraftstoff ist bei zutanken; sollte ein Nachtanken durch den Vermieter notwendig sein, wird pro Liter Diesel € 2,50 berechnet.

Treibstoff, Betriebskosten, Mautgebühren, Vignetten, Umweltplaketten usw. sind nicht im Mietpreis enthalten.

Der Mieter verpflichtet sich, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die für die Benutzung maßgeblichen länderspezifischen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet. Insbesondere sind Reifendruck, Öl und Kühlwasservorrat regelmäßig zu kontrollieren.

Der Vermieter verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Mietfahrzeug und zur regelmäßigen technischen Überprüfung und Wartung. Der Vermieter haftet für Schäden gegenüber dem Mieter nur dann, wenn der Vermieter grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Eine Haftung des Vermieters für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit 500 € Selbstbehalt je Schadensfall; Betriebsschäden sind durch die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Die Haftungsbefreiung bzw. –Beschränkung schließt folgende Schäden aus: an Scheiben (Glasbruch), Rädern, Reifen, Dach, Unterboden, Spiegeln, Fahrzeuginnenraum sowie Abschleppgebühren, grobe Fahrlässigkeit und Verkehrsübertretungen (Protokolle). Der Mieter trägt Kosten, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind (Selbstbehalt) sowie für mechanische Probleme bedingt durch unsachgemäße Benutzung und selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, höhere Gewalt. Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Schäden am Mietfahrzeug und dessen Ausstattung, die während der Mietdauer entstehen. Dem Mieter werden Kosten für Reparatur und/oder Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach den üblichen Tarifen einer Fachwerkstätte bzw. dem Zeitwert von Fahrzeug und Ausstattung.

Bei Eintritt von Schäden oder Unfällen ist der Vermieter sofort und – falls nicht telefonisch erreichbar –  per Sprachnachricht zu verständigen. Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Bei jedem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist die Polizei und der Vermieter zu verständigen und ein Unfallmeldeformular (siehe im Handschuhfach) mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei Rückgabe des Fahrzeuges vorzulegen.

Im Schadenfall wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet.

Bei Panne bitte eine Ford-Vertragswerkstatt (FORDAssistance-24: +32 2 700 67 76) kontaktieren.

Die Leistungen können im Rahmen des bestehenden Ford-service-Vertrages in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus übernimmt der Vermieter keine Kosten für den Rück-/Weitertransport. Ein Ersatzfahrzeug kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

Es obliegt dem Mieter sicherzustellen, dass das Mietfahrzeug und die Ausrüstung den gesetzlichen Vorschriften des bereisten Landes entsprechen; dazu gehören Sicherheitsausstattung, Grenzübertritt-Dokumente, Vignetten, Umweltplaketten etc. Sollte der Mieter keine Vignette erwerben und sichtbar am Fahrzeug anbringen, berechnen die Behörden ein hohes Bußgeld, das dem Mieter in Rechnung gestellt wird.

Bei nicht termingerechter Rückgabe gleich welcher Art ist der Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung, wenn das Fahrzeug nicht termingerecht übergeben werden kann. Ab 60 Minuten Verspätung wird der volle Tagesmietpreis zusätzlich berechnet.

Das Fahrzeug ist in – außen und innen – gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte eine Reinigung dem Mieter nicht möglich sein, kann dies vom Vermieter übernommen werden. Je nach Aufwand können bis zu 50 € berechnet werden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassen Gegenstände.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Abreden dieses Vertrages und allgemeinen Vertragsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.

 

Bei Interesse bitte melden unter Tel.: 087 851256 oder E-Mail: info@jt-inside.be

 

 

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